Datenschutzerklärung

Graduierten-Akademie Stuttgart

Informationen nach Art. 13 DS-GVO anlässlich der Datenerhebung im Rahmen der Promovierendenbefragung 2023 des QUSProm-Projekts der Universität Stuttgart.

Personenbezug

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhandenen Namen und E-Mailadressen. Diese Daten werden nicht in Verbindung mit Ihren Antworten gespeichert. Für den Versand der Erinnerungsschreiben ist es wichtig zu wissen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben. Daher enthält der Fragebogen einen personengebundenen ID-Code. Nach Ihrer Teilnahme wird dieser ID-Code vom Evaluationssystem automatisch gelöscht und ist nicht im Datensatz enthalten.

Bei der Befragung selbst werden keine Daten erhoben, die die Teilnehmenden unmittelbar identifizieren (z.B. Name, E-Mailadresse). Es werden jedoch Daten erhoben, mit Hilfe derer die Universität in bestimmten Fällen eine Person eindeutig identifizieren könnte. Zum Beispiel durch Kombination von Fakultät, Promotionsfach, Alter, Geschlecht und/oder weiteren Angaben im Fragebogen. Eine solche Identifizierung ist weder vorgesehen noch für Zwecke der Befragung erforderlich. Entsprechend haben die Personen, die mit der Auswertung der Befragung beschäftigt sind, keinen Zugriff auf Verwaltungsdaten. Jedoch müssen wir Sie aufgrund rechtlicher Vorgaben darüber aufklären, dass für die Universität Stuttgart in besonderen Konstellationen ein Personenbezug bestehen kann.

Für diese Fälle erhalten Sie die nachstehenden Informationen. Bitte beachten Sie, dass die unter "Ihre Rechte" genannten Rechte tatsächlich auch nur greifen, wenn sich die Person bzw. der Antwortdatensatz eindeutig identifizieren lässt.

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne

Universität Stuttgart
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/685-0
E-Mail

Datenschutzbeauftragter

Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/685-83687
E-Mail

Verarbeitete Datenkategorien

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhandenen Kontaktdaten, die die Universität auf der Grundlage von § 12 Absatz 1 Satz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) auch im Rahmen der Qualitätssicherung (§ 5 LHG) verarbeiten darf.

Außer den im Fragebogen für Sie offensichtlich erhobenen Daten werden beim Ausfüllen des Online-Fragebogens der Zeitpunkt des Ausfüllens und die Art des Endgeräts (PC oder mobil) erfasst.

Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Die Universität Stuttgart ist gemäß des § 5 Landeshochschulgesetz verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem für das Promotionswesen einzurichten. Zur Sicherung einer hohen Qualität und Bewertung sowie Erfüllung der Aufgaben der Hochschule sind regelmäßige Eigenevaluationen durchzuführen. Ihre Teilnahme ist freiwillig, eine Nichtteilnahme hat keine Folgen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kontaktdaten für die Einladung zur Befragung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 S. 1 LHG. Im Falle Ihrer Teilnahme ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der bei der Befragung erhobenen Daten Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Empfänger

  • Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung ist für die Erhebung und Auswertung zuständig und erstellt aus den erhobenen Daten Berichte für die Qualitätssicherung und -entwicklung im Promotionswesen. Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgt aggregiert und unter statistischen Gesichtspunkten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet nur in anonymisierter Form statt.
  • Unterlagen müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.

Dauer der Speicherung

Die Namen und E-Mailadresse werden ausschließlich dafür verwendet, das Anschreiben mit der Einladung zur Befragung sowie bis zu zwei Erinnerungen zu versenden. Danach werden die Daten unverzüglich bei der Stabsstelle Qualitätsentwicklung gelöscht (circa 8 Wochen nach dem ersten Anschreiben). Die Speicherung der Daten im Promovierendenverwaltungssystem ist davon unabhängig.

Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung bewahrt die erhobenen Daten, insbesondere die in elektronischer Form gespeicherten Fragebögen, sowie die Auswertung selbst maximal bis zu sechs Jahre auf. Die Löschung erfolgt spätestens zu diesem Zeitpunkt. Gegebenenfalls werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.

Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  • Außerdem haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Universität bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten direkt einem anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen, sofern dies technisch machbar ist und Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
  • Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an Paul Maurer, Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Stuttgart (Tel.: +49 711 685-81101, E-Mail) oder an den o.g. Datenschutzbeauftragten.

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. (Stuttgart, 14.04.2023)

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